Verfahren: gerichtliche und außergerichtliche
Gerichtliche Verfahren sind häufig notwendig und unumgänglich, vor allem dann, wenn es um die Aufklärung von Rechtsfragen oder die Aufklärung von strittigen Sachfragen geht.
Ein Rechtsanwalt hat hierbei die Aufgabe für die Partei, die er vertritt, die gesetzlichen Grundlagen optimal einzusetzen, um das Verfahren so in einer für den Mandanten günstigen Form zur Entscheidung zu bringen. Er agiert hierbei als ein „verlängerter Arm“ des Mandanten und transformiert das Ansinnen des Mandanten in die rechtlich richtige Form. Dabei hat er ausschließlich die Interessen des Mandanten im Auge zu halten, wobei er strikt den geltenden gesetzlichen Regeln unterworfen ist.
Häufig jedoch sind die Problemkreise der Klienten zu komplex, als dass sie durch einfache Delegation sachgerecht gelöst werden könnten.
Die Aufgabe des Konfliktmittlers dagegen besteht darin, den Klienten direkt mit einzubinden. Hier geht es dann darum, zunächst auszuloten, ob überhaupt mit den Mitteln des gesetzten Rechts gearbeitet werden soll, oder eher nur mit rechtlichen Grundsätzen. Und dann darum, ob eigene Rechtsregeln erarbeitet werden sollen und können, die nach Möglichkeit schneller zum gewünschten Ziel führen.
Daher kann es sinnvoll sein, vor einem gerichtlichen Verfahren genau auszuloten, ob ein solches überhaupt geführt werden soll oder ob eine alternative Bearbeitung den Interessen der Betroffenen nicht eher gerecht werden könnte.
Die Entscheidung, in ein streitiges Verfahren einzutreten, kann oder soll noch nicht getroffen werden:
- weil es sich um Kollegen oder Partner handelt, die auch zukünftig zusammen arbeiten wollen
- weil es sich um ein Problem handelt, bei dem in engerer oder weiterer Form die Familie mit betroffen ist
- weil die Angelegenheit zwar dringlich ist, aber in dem entsprechenden Problemkreis eine eindeutige rechtliche Lösung nicht erwartet werden kann
- weil ein Gerichtsverfahren infolge der Zeitdauer nicht rentabel wäre
- weil spezielle betriebliche Anforderungen hierbei keine Berücksichtigung finden könnten.
Es ist somit unklar, ob es sich um ein Problem für den Rechtsanwalt, den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer, den Eheberater, den Unternehmensberater handelt.
Viele dieser Sachbereiche haben Überschneidungen in sich. Derjenige jedoch, der von dem Problem betroffen ist, weiß gar nicht genau, an wen er sich am Besten wenden soll.
Es macht somit einen Sinn, sich zunächst Klarheit über die betroffenen Problemfelder zu verschaffen, mittels einer Konfliktanalyse. Dann zu beraten, welche Verfahrensweise hier am effektivsten eingesetzt werden kann.
Und erst dann eine fachspezifische Bearbeitung vorzunehmen.
Wichtig hierbei ist, dass die Verfahrensmethode dem individuellen Problemkreis angepasst wird, nicht umgekehrt.
Als grundlegende Verfahrensmöglichkeiten bieten sich an:
- Verhandlungen (allgemeiner Natur oder nach Harvard-Prinzipien)
- Mediationen ( integriert, klassisch, gerichtsnah,- in unterschiedlichen Ausprägungen)
- Schlichtungen (als Güteverfahren, als klassische Schlichtung, als Misch-Modell)
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